
Behördliche oder gerichtliche Entscheidung, die die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt anordnet oder wiederherstellt. Der Adressat eines Verwaltungsaktes, dessen Widerspruch oder Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung entfaltet, kann - gr...
Gefunden auf
https://www.anwalt24.de/lexikon
Keine exakte Übereinkunft gefunden.